FREIWILLIGE FEUERWEHR
IMMENDINGEN

Tipps der FFW

Nach dem Brand
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
es hat gebrannt! Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr Eigentum hat einen Brandschaden erlitten. Die Feuerwehr hat den Brand gelöscht und dazu beigetragen, weiteren Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhindern. Viele Fragen werden sich nun für Sie stellen. Dazu nur einige Beispiele: Welche Versicherung ist zu informieren? Wie habe ich mich zu verhalten? Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen? Mit dieser Informationsschrift möchten wir Ihnen einige Antworten und Hilfen geben. Sie enthält Tipps und Hinweise, was weiter zu tun ist, nachdem die Feuerwehr ihre Arbeit beendet hat. Auch wichtige Ansprechpartner und Telefonnummern, die Ihnen bei Fragen weiterhelfen können, sind darin aufgeführt. 

Der Brand ist gelöscht - Was nun ?
Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind die Fälle, bei denen aufgrund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird vom zuständigen Einsatzleiter getroffen. Das Ausräumen der von Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten werden von Fachfirmen - zu finden in den Gelben Seiten des Telefonbuches unter Brandschutz bzw. (Brand- und Wasserschadensanierung) - durchgeführt. Unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen können diese Arbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.
Vorsicht Schadstoffe !
Bei jeder Art von Verbrennungen werden, abhängig von den verbrannten Materialien wie z.B. Kunststoffe, Metalle, Naturprodukte, dem Sauerstoffangebot, dem richtigen Mischungsverhältnis sowie der Höhe der Verbrennungstemperatur, mehr oder weniger giftige, ätzende oder auf sonstige Art und Weise wirkende Schadstoffe freigesetzt. Diese freigesetzten Schadstoffe finden sich auch im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen wieder. Mit folgenden Hinweisen soll Ihnen der Umgang mit diesen nach dem Brand vorhandenen Schadstoffen etwas erleichtert werden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf bestimmte Vorsorgemaßnahmen aufmerksam machen. Diese Hinweise geben nur unseren augenblicklichen Wissensstand wieder, haben also keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen und Literatur finden Sie beispielsweise in der Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden.
Wir möchten Sie weiter darauf aufmerksam machen, dass bei eventuellen trotzdem auftretenden Gesundheits- sowie Sachschäden, die durch die in diesem Informationstext empfohlenen Maßnahmen aufgetreten sein können, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

Eigenschutzmaßnahmen
Viele bei einer Verbrennung auftretende Schadstoffe können nicht nur über Mund und Nase, sondern auch über die intakte Haut in den Körper gelangen. Deshalb dürfen sich Kinder, Kranke und ältere Menschen, die meist sensibler auf Schadstoffe reagieren, vor und während der Sanierungsarbeiten nicht im Gebäude aufhalten. Gleiches gilt auch für Haustiere. Sie sollten aus dem Gebäude entfernt werden und auch – vor allem nach Einwirkungen durch Brandrauch – unbedingt einem Tierarzt vorgestellt werden.

Zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit empfehlen wir Ihnen die Verwendung von persönlicher Schutzkleidung, die mindestens bestehen sollte aus:
  1. GUMMIHANDSCHUHEN
  2. STAUBSCHUTZMASKE (Schutzstufe P2, besser P3)
  3. EINMALSCHUTZANZUG
Bitte achten Sie darauf, dass Sie durch Ihr Tun zu keinerlei Verschleppung der Schadstoffe in andere Bereiche beitragen (Schuh- bzw. Kleidungswechsel usw.) Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung sollte anschließend über die Restmülltonne entsorgt werden. Während Sie in den verschmutzten Bereichen arbeiten, sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt die Hände waschen, Ihre Kleidung wechseln und gründlich duschen.
Gegenstände und Kleidungsstücke
Gebrauchsgegenstände sowie Kleidungsstücke müssen vor weiterem Gebrauch unbedingt gereinigt werden. Beim Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen sollte darauf geachtet werden, dass Haushaltsstaubsauger nicht verwendet werden dürfen. Zu diesem Zweck müssen Industriestaubsauger entsprechend der Kategorieeinteilung des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) verwendet werden. Diese Arbeiten sollten Gebäudereinigungsfirmen übertragen werden.

Reinigung
Kleidungsstücke: Vorreinigen, danach mehrmalige Waschgänge
Kinderspielzeug: Modelle und dergleichen können mit Seife und warmem Wasser gereinigt, Holzspielzeug sollte abgeschliffen und evtl. neu lackiert werden.
Im Zweifelsfall sollte man sich von diesen Gegenständen trennen.
Mauerwerk / Fassaden: sollte man mit heißem Wasser (Dampfstrahler), evtl. mit Zusatz eines Reinigungsmittels abwaschen.


Achtung: Reinigungsabwässer beinhalten Schadstoffe!
Eine Einleitung in die Kanalisation kann nur in kleinen Mengen und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung Immendingen erfolgen.

Lüften der Brandräume
Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zugluft auch bisher vom Brand nicht betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken Sie bitte auch an die entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums

Abfallentsorgung
Brandschutt sowie mit Brandgeruch verschmutzte Gegenstände können über die Restmülltonne entsorgt werden. Reicht die Kapazität dieser Restmülltonne nicht aus, so können weitere Kleinmengen - gut in Kunststoffsäcke verpackt – an der Abfalldeponie abgegeben werden.


Weitere Fragen kann Ihnen das Amt für Wasser- und Bodenschutz bzw. Umweltschutzamt im Landratsamt Tuttlingen sicherlich beantworten. 
Versicherungen
Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihren Versicherungen in Kontakt!
 
Gebäudeversicherung
 
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und abstürzende Flugkörper verursacht wurden.
 
Private Hausratversicherung
 
Der Versicherungsschutz umfasst das Mobiliar und alle beweglichen Gegenstände Ihrer Wohnung.

 

Neubau Feuerwehrhaus

Das Projekt

Das Bild wird (tagsüber) stündlich aktualisiert.

 

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Kommandant Manuel Butschle
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